Richtlinien für den Bau von Gartenlauben

 

- Für den Bau von Gartenlauben gelten die Bestimmungen des Artikels 11 der Gartenordnung.

 

- Die Größe der Gartenlaube richtet sich nach der Größe der Gartenparzelle.

 

Bei einer Gartenparzelle bis zu 320 qm:

 

Überbaute Fläche maximal 12 qm

 

überdachte Fläche einschließlich Freisitz und Dachüberstand maximal 22 qm

 

Bei einer Gartenparzelle über 320 qm:

 

Überbaute Fläche maximal 18 qm

 

überdachte Fläche einschließlich Freisitz und Dachüberstand maximal 24 qm

 


Mit den Bauarbeiten darf erst nach Vorlage der vom Stadtverband erteilten Baugenehmigung begonnen werden.

 

Ansprechpartner: 2. Vorstand Jürgen Singer 

 

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