- Für den Bau von Gartenlauben gelten die Bestimmungen des Artikels 11 der Gartenordnung.
- Die Größe der Gartenlaube richtet sich nach der Größe der Gartenparzelle.
Bei einer Gartenparzelle bis zu 320 qm:
Überbaute Fläche maximal 12 qm
überdachte Fläche einschließlich Freisitz und Dachüberstand maximal 22 qm
Bei einer Gartenparzelle über 320 qm:
Überbaute Fläche maximal 18 qm
überdachte Fläche einschließlich Freisitz und Dachüberstand maximal 24 qm
Mit den Bauarbeiten darf erst nach Vorlage der vom Stadtverband erteilten Baugenehmigung begonnen werden.
Ansprechpartner: 2. Vorstand Jürgen Singer